Satzungsänderung vom 01.09.2020

Auf unserer letzten Mitgliederversammlung haben wir nicht nur die Vorstände neu gewählt (er ist unverändert), sondern auch die vorgeschlagenen Satzungsänderungen verabschiedet. Als nächstes wird es ins Vereinsregister eingetragen und damit gilt sie dann. Wir haben die neue Version unter Downloads schon zur Verfügung gestellt.

Die Änderungen waren notwendig um die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt erhalten zu können. Sie sehen hauptsächlich die explizite Nennung des Vereinszwecks vor und wir haben kleinere Änderungen gemacht um die Kommunikation zu vereinfachen.

Das Finanzamt stellt fest, …

… dass die Satzung des Fördervereins nicht der Gemeinützigkeit genügt. Für eine Anpassung der Satzung haben wir bis einschließlich Mai Zeit. Bald wird zu unserer Mitgliederversammlung, die wir ja jedes Jahr abhalten, eingeladen und die Satzungsänderung vorgenommen.

Der Wortlaut zum Zweck des Vereins ist gesetzlich gefordert und muss lauten:
„Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe.“

Dazu ändern wir §2 der Satzung und teilen den ersten Paragraphen auf zu:
„(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Pflege der ehrenamtlichen Jugend- und Pfadfinderarbeit in Hamburg-Rahlstedt, speziell im Pfadfinderstamm Mutter Teresa der DPSG. …“

Diesen Vorschlag legen wir dem Finanzamt vor um deren Rückmeldung zur Gemeinnützigkeit zu bekommen und nicht weitere Satzungsänderungsrunden drehen zu müssen.

Jahrespost ist raus

Dieses Jahr sind wir spät dran, aber nun ist die Post mit den Zuwendungsbescheinigungen rausgegangen. Vielen Dank für eure Geduld, dieses Jahr werde ich mir wieder Anfang/Mitte Dezember zum Versand vornehmen.

Weihnachtszeit – Spendenzeit

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Freistellungsbescheid für 2016 – 2018

Uns wurde nach der Einreichung unserer Steuerklärung für 2016-2018, der Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer ausgestellt. Wir wurden aber auch drauf hingewiesen, das unsere Satzung von 2016 noch eine Änderung erfahren muss um als gemeinnützig zu gelten. Dafür muss explizit der Zweck des Vereins in der Satzung angegeben werden.

Das wollen wir dann Anfang des Jahres mit euch verabschieden und dann die Satzung wieder in den Prozess der Genehmigung bringen.

Eintragung im Vereinsregister (4)

Da sich Vinh Ha zur Ruhe gesetzt hat und nun Nils als Vorstand dazu gekommen ist, wurde nach der letzten Versammlung das Protokoll ans Amtsgericht weitergeleitet. Jetzt haben wir die Bestätigung über die 4. Eintragung unseres Vereinsregisterblattes.

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Das Amtsgericht stellt fest, …

… dass die Legislaturperiode der Vorstände vorbei ist und fordert ein Protokoll über die Neuwahl. Die Einhaltung der Form, Frist zur Einladung, das Wahlergebnis und die Annahme der Wahl soll dem Amtsgericht über das Protokoll der Versammlung mitgeteilt werden.