Das Finanzamt stellt fest, …

… dass die Satzung des Fördervereins nicht der Gemeinützigkeit genügt. Für eine Anpassung der Satzung haben wir bis einschließlich Mai Zeit. Bald wird zu unserer Mitgliederversammlung, die wir ja jedes Jahr abhalten, eingeladen und die Satzungsänderung vorgenommen.

Der Wortlaut zum Zweck des Vereins ist gesetzlich gefordert und muss lauten:
„Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe.“

Dazu ändern wir §2 der Satzung und teilen den ersten Paragraphen auf zu:
„(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Pflege der ehrenamtlichen Jugend- und Pfadfinderarbeit in Hamburg-Rahlstedt, speziell im Pfadfinderstamm Mutter Teresa der DPSG. …“

Diesen Vorschlag legen wir dem Finanzamt vor um deren Rückmeldung zur Gemeinnützigkeit zu bekommen und nicht weitere Satzungsänderungsrunden drehen zu müssen.

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