vorläufige Gemeinnützigkeit wurde anerkannt

Die Mitteilung des Finanzamts, dass wir nun als gemeinnützig anerkannt wurden, ist angekommen und nun kann es an die Mitgliederwerbung gehen. Die Bescheinigung bestätigt uns vorläufige Gemeinnützigkeit im Bereich der Jugendhilfe.

Diese kann zurückgezogen werden, sollten wir die Gelder nicht dem Zwecke entsprechend verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Karsten, Vinh Ha, Jan, Nils und Felix

Eintragung ins Vereinsregister (2)

Mit etwas Verzögerung, wie schon erwähnt, wurde unsere Satzung vom 13.05.2008 durch das Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragen. Nun können wir die fehlenden Unterlagen beim Finanzamt einreichen und die Gemeinnützigkeit erneut prüfen lassen.

Wieder einen Schritt in die richtige Richtung!

Mit freundlichem Gruß
Karsten, Vinh Ha, Jan, Nils und Felix

Satzung vom 15.03.2008

Da es nicht möglich ist eine Satzungsänderung ohne Notar einzureichen mussten wir dies noch mal wiederholen und haben damit das Datum der Satzung aktualisiert. Innerhalb der nächsten Woche werden wir die Satzungsänderungen nochmal über einen Notar einreichen.



Mit freundlichem Gruß

Karsten, Vinh Ha, Jan, Nils und Felix

Satzung notariell beglaubigt einreichen

Da wir die letzte Satzungsänderung vom 26.02. nicht notariell beglaubigt eingereicht hatten müssen wir das noch mal wiederholen, dadurch verzögert sich der Start der Mitgliederwerbung leider noch ein bisschen.

Habt also noch etwas Geduld, wir sind weiterhin dran.

Gruß
Karsten, Vinh Ha, Jan, Nils und Felix

Finanzamt fordert weitere Dokumente

Nachdem wir die geänderte Satzung vom 26.02. beim Finanzamt eingereicht haben, zur Prüfung der Gemeinnützigkeit, erhalten wir ein Schreiben, in dem für die Ausstellung der vorläufigen Bescheinigung noch weitere Dokumente gefordert werden.

Dazu müssen wir allerdings noch auf die Unterlagen des Finanzamts warten.

Bis bald
Karsten, Vinh Ha, Jan, Nils und Felix

Notartermin

Es trafen sich Karsten Schulze, Vinh Ha Nguyen Tran und Jan L. Weidauer beim Notar um die Unterlagen zur Gründung des Fördervereins zu überprüfen und durch den Notar ans Vereinsregister weiterleiten zu lassen. Es kann einige Wochen dauern bis wir anerkannt sind, mindestens drei. Wenn es keine Beanstandungen an unserer Gemeinnützigkeit gibt sind wir bald ein e.V. .